#154
Bericht
door Gast » vrijdag 11 augustus 2006, 14:08
Voor de liefhebber een citaat uit W.Reich, "Der Einbruch der sexuellen Zwangsmoral". Het boek dateert al van voor de tweede wereldoorlog maar lijkt me nog steeds bruikbaar om enig inzicht te krijgen in de problematiek van patriarchaat en matriarchaat.
Reich keerde zich begin dertiger jaren al tegen Hitler en ook in een vroeg stadium al tegen Stalin, hij noemde het resp. zwart en rood fassisme.
"Das das Mutterrecht sich aus einem ursprunglichen Patriarchat entwickelt haben sollte, ist kaum wahrscheinlich. Bedenken wir, das das Mutterrecht durch Arbeitsdemokratie und weitestgehende Sexualfreiheit, das Vaterrecht dagegen, wo immer wir es antreffen, durch Privatbesitz, Frauenversklavung und der unsrigen bereits ahnlichen Sexualunterdruckung gekenzeichnet ist, das also das erste dem naturlichen Zustand weit naher steht als das zweite, so musten wir gewaltsam eine Umkehrung der Entwicklung im ruchlaufigen Sinne annehmen, wenn wir das Mutterrecht aus dem Vaterrecht ableiten wollten, eine Verwandlung einer hochkomplizierten Organisation in eine primitivere, naturlichere. Dabei geht jeder Grundsatz einer historischen Betrachtung verloren.
Und die dritte Moglichkeit, das es neben einem ursprunglichen Mutterrecht ein ursprungliches Vaterrecht gegeben habe, ist nicht weniger unwahrscheinlich; denn wahrend sich das Mutterrecht aus der naturlichen Generationsfolge erklart, mit der die Tatsache des Inzestes und der primitiven Arbeitsdemokratie in der Urzeit in vollen Einklang steht, bedarf es zur Annahme des ursprunglichen Vaterrechts sehr komplizierter und gewaltsamer Hypothesen: man stutz sich bei dieser Annahme meist auf die Starke des Mannchens, seine Eifersucht den anderen, jungeren oder schwacheren(?) Mannchen gegenuber und zeiht Analogien aus dem Tierleben heran, wo es eine "vaterliche" Leithorde gebe. Wir haben hier folgende Schwierigkeiten: Die Annahme der Eifersucht schliest die unwiderlegbare Tatsache des Inzestes in der Urzeit und ebenso die der wirtschaflichen Ur-Arbeitsdemokratie aus; denn wenn es ein starkes, eifersuchtiges Mannchen in einer Horde gibt, das alle Weibchen fur sich in Anspruch nimmt und die anderen Mannchen ausschliest oder verjagt, so mus es immer so gewesen sein, sonst hat das ganze keinen Sinn; die ausgeschlossenen und immer kampfende Manner konnen auch keine Mitarbeit in den primitiven Wirtschaft leisten, denn dabei kamen sie mit den Frauen in Engen kontakt; sie konnten ebensowenig die Fruchte mitgeniesen. Ganz unmoglich aber erscheint die Vorstellung, das die Urvater auf die Dauer eine Gruppe von nicht weniger kraftigen Mannchen fernhielt. Die einzige hypothetische Grundlage dieser Auffassung ist die supponierte Eifersucht des fuhrenden Mannes und das notabene seltene Vorkommen von Tierhorden (wilde Pferde, Hirsche, Affen), bei denen es einen "Fuhrer" gibt. Diese immer wieder aus dem Tierreich herangezogenen biologilogischen Beweise verschwinden aber gegen der Tatsache das Millionen anderer Tierarten erwiesenermasen, mit Ausnahme gelegentlicher Pahrungen fur die Zeit der Brut, geschlechtlich ungeregelt leben; trotzdem mussen sie immer wieder zur Stutzung der Patriarchalischen Ideologie herhalten.
Die patriarchalischen Auffassungen der Urgeschichte haben auch logischerweise zu der Annahme gefuhrt, das die Zwangsmonogamie bzw. das heutige Vorrecht des Mannes auf mehrere Frauen, die Eifersucht, die Unterdruckung der Frau usw. biologisch begrundet sein. Nehmen wir noch hinzu, das diese Auffassung der Rechtfertigung unserer Patriarchalischen Organisation dient und ein Stuck Grundlage der faschistischen Sexualideologie bildet, wahrend die Mutterrechtliche zeigt, das sich alles wandelt und das es auch anders geht, so konnen wir kaum schwanken, welche Auffassung wir zu der unsrigen machen.
Vor allem leistet die Mutterrechliche Theorie fur die Klarung der gesellschaftlichen Tatbestanden und Prozessen viel, wahrend die Vaterrechtliche nur verewigt was sich im standigen Flusse der Veranderung befindet. Stellen wir uns also auf dem boden des allmahlichen Uberganges vom allgemeinen Mutterrecht zum Vaterrecht, so befinden wir uns im Einklang mit eine grose Reihe beobachter Tatsachen, konnen auf gewaltsamen Auslegungen verzichten und gewinne viel fur die Geschichte der Genitalitatsformrn und der sexuellen Okonomie.
Kirsche hat das einschlagige ethnologischee Material uber die weite Verbreitung sowohl historischen als auch aktuellen Mutterrecht 1927 zusammengestellt. Es bleibt die schwierige Aufgabe, an einzelnen primitiven Organisationen die Entwicklung des Vaterrechts aus dem Mutterrecht in ihrer historischen Mechanik zu beweisen, wie wir es fur die Tobriander taten. Mutterrecht wurde also festgestellt:
1) bei den ackerbauenden Indianer Nordamerikas, den Missoursstammen, den Irokesen, den Huronen, den Algonkinstammen, den Muskogee, Choktas und Cherokesen, den Natchez, den Pueblos; bei den Naturvolker Sudamerikas, den Tupi, Karaiben und Aruak;
2) im Osten bei den Malaiischen Stammen, den Nikrobaresen, den Palauinsulanern, bei den Stammen auf Formosa; es gibt mutterrechtliche Urstamme in China und in Indien (die Garos, Pani-Koch und Kulu);
3) bei den alten Kulturvolkern, in Athen, Sparta, Megara, Kreta, Lemnos, Lesbos, samothrake, Elis, Mantinea, Lydien, Kyrien usw.; in Rom, ferner bei den Chinesen, Arabern, Tibetanern, aber auch den Kelten, Slawen usw."